Beschreibung
Einkaufsgutschein im Wert von 2.000 €
Wohngefühl schenken mit einem Einkaufsgutschein von Möbel Voigt. Das perfekte Geschenk für alle, die sich ein schönes Zuhause wünschen. Ob Sie sich selbst oder jemandem anderen eine Freude machen wollen, mit einem Gutschein von Möbel Voigt haben Sie die freie Auswahl aus einem vielfältigen Sortiment an Möbeln und Küchen für jeden Geschmack und jeden Raum. Ob eine gemütliche Polstergarnitur, eine moderne Wohnwand, eine praktische Küche oder ein kuscheliges Schlafzimmer - bei Möbel Voigt finden Sie alles, was Ihr Herz begehrt. Mit einem Einkaufsgutschein von Möbel Voigt können Sie sich oder Ihren Lieben einen Wunsch erfüllen, der lange Freude bereitet.
Wir sind Ihr Einrichtungshaus mit Herz und Tradition im Süden von Leipzig und das bereits seit 115 Jahren. Bei uns finden Sie eine große Auswahl an hochwertigen Möbeln und Küchen für jeden Geschmack und jeden Anspruch. Ob modernes Design, klassische Ästhetik, Landhaus-Charme oder griffloser Minimalismus – wir haben die passende Lösung für Sie. Und das zu fairen Preisen und mit einem umfangreichen Serviceangebot.
Unser „Rundum-Sorglos-Paket“ beinhaltet neben einer individuellen & persönlichen Planung, die Lieferung & Montage der Küchen und Möbel, sowie auch die kostenlose Altmöbelentsorgung.
Als ganz besonderen Service, bietet wir Ihnen sogar eine vorfristige Entsorgung der alten Möbel an - so können Sie in aller Ruhe in leeren Räumen renovieren.
Für mehr Flexibilität gibt es bei uns eine 0%-Finanzierung von Gesamt- oder Teilbeträgen bei einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren.
Besuchen Sie uns in Borna und überzeugen Sie sich selbst von der Qualität und unserem erstklassigen Service.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team von MÖBEL VOIGT
MÖBEL VOIGT GmbH & Co. KG | Gewerbegebiet Eula West 13 | 04552 Borna | Tel.: 03433 20 55 80 | Mail: info@moebel-voigt.de | www.moebel-voigt.de
Hinweis der LVZ-Auktion:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich – wie in unseren AGB angegeben – innerhalb von 4 Wochen nach Auktionsende mit dem Anbieter zur Vereinbarung der Übergabe des Artikels bzw. Einlösung der ersteigerten Leistung in Verbindung setzen.